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Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen hat die Steuerberaterkammer Köln Thorsten Krain die Berechtigung verliehen, die amtlich verliehene Zusatzbezeichnung Fachberater für Internationales Steuerrecht als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.

 

Der Gang über die Grenze beinhaltet für Unternehmen – egal ob Großkonzern oder Mittelständler – zahlreiche Hürden. Neben umfangreichen und oft komplexen steuerlichen

Vorschriften im In- und Ausland sind rechtliche Rahmenbedingungen ebenso zu beachten, wie die Auswahl geeigneter Organisationsstrukturen. Fehlentscheidungen in diesen Bereichen können schnell teuer werden und schlimmstenfalls sogar den Erfolg des gesamten Projekts gefährden.

 

Wir unterstützen Mandanten aus dem EU- Ausland und Drittländern in allen wesentlichen Belangen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in Deutschland und der EU. Dazu gehören z.B. die Gründung von unselbständigen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften, Fragen der (Einfuhr-)Umsatzsteuer sowie insbesondere auch die Beratung in zollrechtlichen Fragen.

 

Auch inländische Mandanten begleiten wir bei Auslandsengagements und kooperieren dabei gerne mit ausländischen Kollegen. Unser Netzwerk umfasst dabei u.a. Berufskollegen in Frankreich, Belgien, Polen, aber auch Japan und Indien.

 

Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch.

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