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DIGITALWIRTSCHAFT

 

Das Internet wird für Unternehmen immer wichtiger und ist aus vielen Branchen kaum noch wegzudenken. Neben den klassischen Onlineshops als Vertriebsweg entdecken vermehrt auch Dienstleister und Industrieunternehmen die Möglichkeiten der digitalen Welt für sich.

 

Auch im Beschaffungswesen, dem alltäglichen Kundenkontakt oder bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen ist die Digitalisierung ein ständiger Begleiter.

Neben den enormen

Geschäftschancen, die sich aus der Nutzung der Digitalisierung ergeben, birgt das Internet jedoch auch besondere rechtliche und steuerliche Risiken, die die gewünschten Vorteile des elektronischen Geschäftsverkehrs schnell beeinträchtigen oder gar zunichtemachen können.

 

Abmahnungen von Wettbewerbern oder hohe Steuernachforderungen sind hier nur einige Stichworte, die schnell sehr teuer – oder gar existenzgefährdend – werden können. Welcher Vertragstyp kommt bei einem Vertragsschluss über das Internet zustande? Welche steuerlichen Aufzeichnungspflichten bestehen im elektronischen Geschäftsverkehr und bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen in die „Cloud“? Welche ertrag- und umsatzsteuerlichen Besonderheiten bestehen bei grenzüberschreitenden Geschäften über das Internet?

 

Neben umfangreichen Erfahrungen über die steuerrechtlichen Besonderheiten des (auch grenzüberschreitenden  Internetgeschäfts können wir Mandanten hier insbesondere durch die Spezialisierung unseres in Bürogemeinschaft arbeitenden Rechtsanwalts auf Themen des Internetrechts „rundum“ aus einer Hand beraten.

 

Auch Kollegen unterstützen wir bei der Beratung von „Online-Mandanten“ in Seminaren und Lehrgängen.

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